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Getränke für Mitarbeiter*innen richtig dokumentieren
Getränke für Mitarbeiter*innen richtig dokumentieren
Um Probleme bei der nächsten Steuerprüfung zu vermeiden, solltet ihr stets darauf achten, die Verpflegung für Künstler*innen und Mitarbeiter*innen richtig zu kontieren: Bucht die Getränke und andere Verpflegung und Aufwendungen, die kostenlos an Mitwirkende herausgegeben werden, direkt auf ein eigenes Konto und nicht als "Wareneingang" - denn dann würde das Finanzamt erwarten, dass diese Waren auch weiterverkauft werden.
Aus der Club Academy: Kassenberichtsführung für offene Ladenkasse leicht gemacht?